Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

gemäß Art. 28 DSGVO — Anlage zu unseren AVB

Dieser AVV wird gemäß §17 unserer AVB automatisch Bestandteil des Vertrags, sobald Sie unser Angebot annehmen und/oder unsere AVB akzeptieren — eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zusätzlich eine gesondert unterzeichnete Fassung zur Verfügung.
Auftragsverarbeiter RJCD Gebäudereinigung Renata Jeserich
Torfvenn 33, 46286 Dorsten, Deutschland
Verantwortlicher Der jeweilige CleaningDesk-Kunde gemäß Angebot/Vertrag

1. Gegenstand, Einbeziehung und Dauer

Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung der Software "CleaningDesk".

Dieser AVV ist gemäß §17 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftragsverarbeiters Anlage und integraler Bestandteil der AVB. Mit der Annahme des Angebots des Auftragsverarbeiters und/oder mit dem Abschluss der AVB erklärt der Verantwortliche zugleich sein Einverständnis mit diesem AVV in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses hier veröffentlichten Fassung, ohne dass es einer gesonderten Unterzeichnung bedarf.

Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung der CleaningDesk Chef-App und MA-App durch den Verantwortlichen und endet automatisch mit Beendigung des Hauptvertrags.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck des Betriebs der SaaS-Lösung CleaningDesk für Gebäudereinigungsunternehmen, konkret:

3. Art der personenbezogenen Daten

Mitarbeiterdaten (des Verantwortlichen): Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Wohnadresse (inkl. Geokoordinaten für Fahrzeitberechnung), Stundenlohn/Gehaltsdaten, Sollarbeitsstunden, Urlaubsanspruch, Sprache, GPS-Standort bei Arbeitsbeginn und -ende, Arbeitsfotos (Auftragsnachweis), Abwesenheitsgrund, ggf. Fotos zu Abwesenheitsanträgen.

Der Abwesenheitsgrund "krank" stellt ein Gesundheitsdatum nach Art. 9 DSGVO dar. Die Rechtsgrundlage hierfür (regelmäßig Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO i.V.m. arbeitsrechtlichen Pflichten wie dem Entgeltfortzahlungsgesetz) liegt beim Verantwortlichen als Arbeitgeber; der Auftragsverarbeiter stellt hierfür lediglich die technische Speicherung nach den in §8 beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen bereit.

Kundendaten (Kunden des Verantwortlichen): Name/Firmenname, Adresse, Geokoordinaten des Reinigungsobjekts, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (für automatisierte Bewertungsanfragen), Kundenbewertungen und Freitext-Kommentare.

Es werden keine Bankverbindungs-/Zahlungsdaten in der Software gespeichert.

4. Kategorien betroffener Personen

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter:

6. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter nutzt folgende Unterauftragsverarbeiter:

DienstZweckSitzHinweis
SupabaseDatenbank-Hosting, Authentifizierung, Datei-Speicher, Server-FunktionenFrankfurt am Main, Deutschland (EU)Kernsystem, speichert alle Daten aus §3
IONOS SEWebhosting der Anwendung, Versand von E-Mails (Bewertungsanfragen)DeutschlandEU-Anbieter
DeepL SEÜbersetzung von Aufgabentexten Deutsch↔PolnischDeutschland (Köln)EU-Anbieter
OpenStreetMap Foundation (Nominatim)Adress-Geokodierung im KundenstammVereinigtes KönigreichKeine API-Schlüssel-Übermittlung
OneSignal, Inc.Push-BenachrichtigungenUSASCC Bestandteil der AVV des Anbieters
Google LLC (Maps Geocoding API)Serverseitige Fahrzeitberechnung zwischen EinsatzortenUSASCC Bestandteil der AVV des Anbieters
Twilio Inc.Automatisierte Telefonanrufe mit Sprachansage bei Zeitüberschreitung (optionale Zusatzfunktion)USASCC Bestandteil der AVV des Anbieters; nur genutzt, wenn der Kunde die Zusatzfunktion aktiv gebucht hat

Änderungen an dieser Liste werden dem Verantwortlichen vorab schriftlich (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb von 14 Tagen, gilt die Änderung als genehmigt.

7. Übermittlung außerhalb des EWR

Der Auftragsverarbeiter übermittelt personenbezogene Daten an folgende Empfänger außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums: OneSignal, Inc. (Push-Benachrichtigungen), Google LLC (Fahrzeitberechnung) und, sofern vom Kunden gebucht, Twilio Inc. (Telefonanrufe), alle USA.

Für beide Übermittlungen bestehen geeignete Garantien in Form der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, die Bestandteil der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarungen dieser Anbieter sind.

8. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter trifft die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (Stand: technischer Ist-Zustand, August 2026). Diese Anlage kann bei Bedarf gesondert als Anhang zum Nutzungsvertrag beigefügt werden.

8.1 Vertraulichkeit

8.2 Integrität

8.3 Verfügbarkeit und Belastbarkeit

8.4 Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung

Der Auftragsverarbeiter überprüft die Wirksamkeit der vorstehenden Maßnahmen im Rahmen der laufenden Weiterentwicklung von CleaningDesk und passt sie bei Bedarf an den Stand der Technik an.

9. Datenexport während der Vertragslaufzeit

Der Verantwortliche kann die über CleaningDesk erfassten Daten (insbesondere Mitarbeiter-, Kunden- und Auftragsdaten sowie Auswertungen) während der Vertragslaufzeit jederzeit selbst über die in der Chef-App bereitgestellten Berichts- und Exportfunktionen abrufen.

Benötigt der Verantwortliche darüber hinaus einen strukturierten Export der Rohdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z.B. CSV), unterstützt der Auftragsverarbeiter ihn hierbei im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Geht ein solcher Export über die in der Software ohnehin vorgesehenen Exportfunktionen hinaus, kann er als gesondert zu vereinbarende, ggf. kostenpflichtige Zusatzleistung erbracht werden.

10. Dauer und Beendigung

Dieser Vertrag gilt für die Dauer der zugrundeliegenden Dienstleistung (siehe §1) und endet automatisch mit deren Beendigung.

Der Verantwortliche kann bis spätestens 14 Tage vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform wählen, ob der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten (a) dem Verantwortlichen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellt (Rückgabe) und anschließend löscht, oder (b) ohne vorherige Rückgabe unmittelbar löscht.

Trifft der Verantwortliche keine Wahl, löscht der Auftragsverarbeiter die Daten ohne vorherige Rückgabe. Die Löschung erfolgt spätestens 30 Tage nach Beendigung des Nutzungsvertrages, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftragsverarbeiter bestätigt dem Verantwortlichen die durchgeführte Löschung auf Anfrage in Textform (Löschungsnachweis).

11. Gesonderte Unterzeichnung

Wünscht der Verantwortliche eine gesondert unterzeichnete Fassung dieses AVV (z.B. für interne Nachweiszwecke), stellt der Auftragsverarbeiter diese auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung. Die Wirksamkeit des bereits gemäß §1 einbezogenen AVV bleibt hiervon unberührt.